Beiträge und Gebühren
Bei erstmaligem Anschluss eines Grundstücks an die Wasserversorgung ist ein einmaliger Herstellungsbeitrag zu leisten, der sich nach Grundstücks- und Geschossfläche bemisst. Das gleiche gilt bei Gebäude- u. Flächenerweiterungen. Die Grundstücksanschlusskosten ab Grundstücksgrenze sind in der tatsächlichen Höhe zu erstatten.
Für Neubauten innerhalb des Verbandsgebietes, für die während der Bauzeit kein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Zähler zur Verfügung gestellt wird, wird anstelle der Grund- und Verbrauchsgebühren eine Pauschale für Bauwasser erhoben.
Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Die Grund- und Verbrauchsgebühr wird einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig. Auf die Gebührenschuld sind zum 1.4., 1.7. und 1.10. jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe von jeweils neunzig Prozent der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Zweckverband die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauches fest.
Wir bitten, dem Zweckverband ein SEPA-Lastschriftmandat für Wassergebühren zu erteilen. Diese können Sie jederzeit widerrufen.
Einzugsermächtigung SEPA.pdf 40.16 kBSatzungen zum Wasseranschluss und Verbrauch
Um die Wasserversorgung in unserer Region transparent und fair zu gestalten, finden Sie hier die aktuellen Satzungen des Wasserzweckverbands. Die Wasserabgabensatzung erläutert die Bedingungen für den Anschluss und die Nutzung unseres Versorgungsnetzes, während die Beitrags- und Gebührensatzung detaillierte Informationen zu den Kosten für die Bereitstellung von Wasser, den laufenden Betrieb und die Abwasserentsorgung enthält.
Beide Dokumente können Sie als PDF herunterladen, um sich umfassend über die geltenden Bestimmungen und Ihre Rechte und Pflichten als Anschlussnehmer zu informieren.
Wasserabgabensatzung ab 1. Januar 2025.pdf 108.73 kBBeitrags- und Gebührensatzung ab 1. August 2024.pdf 157.36 kB
Beitrags und Gebührenübersicht
Preisliste gültig ab dem 01. Januar 2025
Netto | |
Beitrag | |
pro m² Grundstücksfläche | 1,55 € |
pro m² Geschossfläche | 4,60 € |
Grundgebühr | |
Grundgebühr pro Jahr nach dem Dauerdurchfluss des Wasserzählers: | |
bis 4 m³/h (Nennweite DN 20) | 1,55 € |
bis 10 m³/h (Nennweite DN 25) | 2,05 € |
bis 16 m³/h und darüber (Nennweite DN 40) | 3,10 € |
Verbrauchsgebühr | |
pro m³ Wasser | 1,47 € |
pro m³ Wasser (Bauwasserzähler oder beweglicher Wasserzähler) | 1,52 € |